Tagespflegestützpunkt in Selb:
Dieses Modell ist v. a. für Kindertagespflegepersonen, die in der Stadt Selb und Umgebung wohnen, geeignet:
Die Kindertagespflegepersonen treffen sich mit ihren Kindern wöchentlich zu einer Spielgruppe. Dort finden Spielangebote statt, die die Entwicklung der Kinder gem. dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan fördern.
Die Kinder werden dadurch mit den Räumen und der Ersatzbetreuungsperson im Tagespflegestützpunkt vertraut.
Fällt eine Kindertagespflegeperson aus, werden die Kinder in den Räumen des Tagespflegestützpunktes durch die Ersatzbetreuungsperson betreut.
Es können in der Regel Zeiten von 7:30 Uhr- 16:00 Uhr abgedeckt werden.
Fällt eine Kindertagespflegeperson länger als vier Wochen aus, wird ggf. entsprechend den gegebenen Verhältnissen eine gesonderte Lösung für eine Ersatzbetreuung gesucht und den Personensorgeberechtigten angeboten. Beispielsweise kann eine weitere Kindertagespflegeperson in die Betreuung eingebunden werden.
Grundsätzliches: Bei einem planbaren Ausfall meldet ein Elternteil/die Kindertagespflegeperson den Betreuungsbedarf rechtzeitig bei der Ersatzkindertagespflegeperson oder im Tagespflegestützpunkt an. Bei einem kurzfristigen Ausfall informiert die Kindertagespflegeperson sobald als möglich die Eltern. Diese melden ihren Bedarf umgehend bei der Ersatzkindertagespflegeperson (die Adresse und Telefonnummer müssen bekannt sein) oder beim Tagespflegestützpunkt an. Die Kinder werden von den Eltern in die Ersatzbetreuung gebracht.
Die Spielgruppen finden von Dienstag bis Freitag statt.
Ihre Ansprechpartnerin für i den Stützpunkt in Selb ist Frau Siegmund Katrin erreichbar von 7:30 Uhr – 12:00 Uhr .
Eine Betreuung für den folgenden Tag muss bis spätestens 12:00 Uhr angemeldet werden.
Die Nachrichten vom Anrufbeantworter werden bis 12.00 Uhr abgehört.
Frau Siegmund Katrin erreichen Sie mobil unter 0160-96418481.
Die Ersatzbetreuung ist ein Angebot an die Eltern zur Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie. Können Eltern selbst für eine Ersatzbetreuung sorgen, müssen sie nicht auf dieses Angebot zurückgreifen. Für die Inanspruchnahme des Ersatzbetreuungsangebotes entstehen den Eltern keine zusätzlichen Kosten.